Kassenmeldepflicht
Ab dem 1. Januar 2025 wird die gesetzlich vorgeschriebene Kassenmeldepflicht (gemäß § 146a Abs. 4 AO) technisch umgesetzt: Unternehmen müssen ihre elektronischen Kassensysteme inklusive TSE über das Portal „Mein ELSTER“ bzw. die ERiC-Schnittstelle an die Finanzbehörden melden. Die Übergangsfrist läuft bis zum 31. Juli 2025. Ziel des Meldesystems ist es, Manipulationen an Kassenaufzeichnungen zu verhindern und steuerliche Transparenz zu gewährleisten. Insbesondere Betriebe im Einzelhandel und in der Gastronomie sind verpflichtet, ihre Kassendaten regelmäßig oder in Echtzeit zu melden. LINA bietet ab Januar 2025 zwei Möglichkeiten zur Umsetzung: Entweder über das LINA POS Cloud-Interface in Kombination mit einem externen Dienstleister – hier müssen fehlende Daten vom Steuerpflichtigen ergänzt werden – oder über einen Export aus LINA POS Cloud, den der Steuerberater für die Meldung nutzt. Beide Varianten erfüllen die Anforderungen, die eigentliche Meldung muss jedoch vom Unternehmen selbst oder durch den Steuerberater erfolgen, da LINA dies rechtlich nicht übernehmen darf.
