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TSE-Frist abgelaufen

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Alles hat ein Ende, nur die TSE-lose Kasse hat 5… oder 6?

Ursprünglich seit Januar 2020 sollten nach dem Gesetz zum Schutz vor Manipulation an digitalen Grundaufzeichnungen (BGBl 2016 I S. 3152) und den Erweiterungen wie § 146b AO und § 146a AO ein paar wesentliche Neuerungen eingeführt werden: 

  • Belegausgabepflicht: Bei jedem aufzeichnungspflichtigem Kassenvorgang muss ungefragt ein Beleg ausgegeben (aber nicht zwangsläufig auch vom Kunden mitgenommen) werden
  • TSE: Registrierkassen (mit wenigen Ausnahmen) müssen mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung vor Manipulationen geschützt werden
  • Kassenmeldepflicht: Das elektronische Aufzeichnungssystem muss dem Finanzamt gemeldet werden
  • Kassennachschau: Steuerprüfer sind jederzeit, unangemeldet und unerkannt dazu berechtigt, eine kleine Kassenprüfung, „Kassennachschau“, auf Basis des ausgegebenen Belegs und der darauf befindlichen TSE-Daten (Signatur, Zeitstempel, Beträge etc.) durchzuführen
  • TAR-File Export: Direkt von der TSE müssen die relevanten Daten genormt exportiert und dem Prüfer im Rahmen einer Betriebsprüfung ausgehändigt werden können
  • DSFinV-K Export: Per genormter Schnittstelle müssen auch die Kassendaten exportiert und dem Prüfer im Rahmen einer Betriebsprüfung ausgehändigt werden können

Frei nach dem Motto, jede Frist ist dafür da, gerissen zu werden, stellten sich auch hier früher oder später Probleme bei der Umsetzung ein, sodass zunächst eine Nichtbeanstandungsregelung definiert und später sogar noch weitere Verlängerungen der Verlängerung zum Teil in Eigenregie der Länder verkündet wurden.

Welche Regel gilt denn nun?

  • Die Offene Ladenkasse braucht keine TSE, aber dennoch Einzelaufzeichnungen.
  • Neue Kassen dürfen ausnahmslos schon seit dem 01.01.2020 nur noch mit TSE verkauft werden
  • Registrierkassen müssen generell seit dem 01.01.2020 per TSE abgesichert sein
  • Kassensysteme* müssen seit Ende September 2020 per TSE abgesichert sein
  • Registrierkassen, die bauartbedingt nicht aufrüstbar sind (und die Anforderungen des BMF-Schreibens aus 2010 erfüllen), dürfen bis 12/2022 weiterverwendet werden
  • * diese Kassensysteme erhielten durch Ländererlasse in allen Bundesländern, außer Bremen, noch eine weitere Verschiebung bis Ende März 2021, wenn die TSE zwar beauftragt, aber nachweisbar nicht lieferbar oder die einzig integrierbare (Cloud-)TSE nicht rechtzeitig verfügbar / zertifiziert war (vereinfachte Darstellung)
  • * diesen Kassensystemen gewähren einige Bundesländer in Ausnahmefällen und nur nach persönlichem Antrag nochmal eine Verlängerung

Erneute Ausnahmeregelung

Einige Bundesländer haben mittlerweile verkündet, dass Steuerpflichtige einen weiteren Aufschub per formlosem, aber persönlichem, Antrag einschließlich aussagekräftiger Begründung gewährt bekommen können. Die damit verbundenen Bedingungen variieren stark zwischen den Bundesländern, sodass sich der Steuerpflichtige sehr sorgfältig informieren muss. 

Für alle anderen gilt seit dem ersten April:

„Wer jetzt immer noch auf die Zertifizierung seiner bevorzugten technischen Sicherheitseinrichtung wartet, ist nun endgültig nicht mehr rechtssicher unterwegs.“

„Wer jetzt immer noch auf die Zertifizierung seiner bevorzugten technischen Sicherheitseinrichtung wartet, ist nun endgültig nicht mehr rechtssicher unterwegs.“

erklärt Dr. Mirco Till, Geschäftsführer der Gastro-MIS GmbH, Mitglied der ersten Stunde des DFKA sowie der Arbeitsgruppe Taxonomie und anerkannter Experte für zertifizierte Technische Sicherheitseinrichtungen. 

Zertifiziert sein muss die gesamte Technische Sicherheitseinrichtung und nicht nur einzelne Bestandteile. Welche technischen Sicherheitseinrichtungen zertifiziert sind, ist auf der Website des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ersichtlich.


„Wir raten allen, die ihre Kassen noch nicht aufgerüstet haben, sich jetzt sofort darum zu kümmern und auch den geltenden Umgebungsschutz für Cloud-TSE zu beachten. Nur eine TSE, die gemäß ihrer Zertifizierungsbedingungen eingesetzt wird, ist rechtlich auch eine zertifizierte TSE. “, rät Till.

Gastro-MIS bietet auf tse.gastro-mis.de ein Portal für Projektberatung und Kauf von Technischen Sicherheitseinrichtungen in verschiedenen Varianten.