Ergebnisse des Koalitionsausschusses
vom 08. März 2020
Generell ist der deutsche Arbeitsmarkt in guter Verfassung. Dennoch ist derzeit nicht absehbar, in welchem Ausmaß der Corona-Virus Unternehmen treffen wird und welche Auswirkungen das auf den Arbeitsmarkt haben wird. Durch die Corona-Krise soll möglichst kein Unternehmen in Insolvenz geraten und kein Arbeitsplatz verloren gehen.
Die bewährten Förderinstrumente bleiben natürlich weiterhin zur Verfügung. Um Arbeitsplätze erhalten und Arbeitnehmern und Arbeitgebern Planungssicherheit geben, wurde das Kurzarbeitergeld verbessert.
Bis Ende 2021 werden Verordnungsermächtigungen eingeführt, mit der die Bundesregierung den Bezug von Kurzarbeitergeld erleichtert:
- Notwendige Anzahl der vom Arbeitsausfall betroffenen, um Antrag stellen zu dürfen, auf 10 %
- Verzicht auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden
- Kurzarbeitergeldbezug auch für Leiharbeiter
- Bundesagentur für Arbeit erstattet Sozialversicherungsbeiträge vollständig
Ergänzend wird die Bundesregierung Vorschläge für Liquiditätshilfen für besonders betroffene Unternehmen erarbeiten. In Kürze folgt das Gespräch mit den Spitzenverbänden der Deutschen Wirtschaft und den Gewerkschaften.
Fördermaßnahmen
Im Folgenden haben wir einige Direktlinks für Sie gesammelt. Sollten weitere hinzukommen, werden wir sie an dieser Stelle ergänzen – sofern wir selbst die Information erhalten. Folgende Förderungen stehen Ihnen momentan zur Verfügung:
- Steuervorauszahlungen reduzieren
- Fällige Steuerzahlungen stunden
- KfW Gründer-Förderung (bis 5 Jahre)
- KfW Unternehmer-Förderung (ab 5 Jahre)
- Kurzarbeit beantragen
Informationsstellen
Bundesgesundheits-Ministerium
(Quarantänemaßnahmen, Umgang mit Verdachtsfällen):
Telefon: 030 3464 65100
Mo – Do: 8 – 18 Uhr
Fr: 8 – 12 Uhr
Bundeswirtschafts-Ministerium
für wirtschaftsbezogene Fragen
Telefon: 030 18615 1515
Mo – Fr: 9 – 17 Uhr
Hotline zu Fördermaßnahmen:
Telefon: 030 18615 8000
Mo – Do: 9 Uhr bis 16 Uhr
Website der Förderdatenbank
Beantragung von Kurzarbeitergeld
Zuständig ist die örtliche Arbeitsagentur.
Unternehmerhotline der Bundesagentur:
Telefon: 0800 45555 20
Hotline für Ausnahmegenehmigungen:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Telefon: 06196 908-1444
E-Mail: schutzausruestung@bafa.bund.de