Seit 01.01.2020 gelten neue Regeln für Kassen, die Bargeld annehmen können (auch wenn sie es vielleicht nicht tun). Seitdem benötigen sie ein mehrstufiges Sicherheitssystem, das dafür sorgen soll, dass keine Umsätze (bezahlte Steuern) mehr verschwinden können:
- Technische Sicherheitseinrichtung (TSE): Pflicht zur Verwendung einer zertifizierten TSE für elektronische Aufzeichnungssysteme (146a AO i.V.m. KassenSichV)
- Belegausgabepflicht (Bonpflicht): Pflicht zur unmittelbaren Belegaushändigung an die Beteiligten für alle Geschäftsvorgänge (146a AO KassenSichV)
- Datenüberlassung (DSFinV-K): Pflicht zur Überlassung der Daten für Außenprüfung oder Kassennachschau über einheitliche Einbindungs- und Export- Schnittstelle und DSFinV-K (§4 KassenSichV)
- Kassenmeldepflicht: Pflicht, elektronische Aufzeichnungssysteme innerhalb eines Monats dem Finanzamt zu melden (§146a Abs. 4 Satz 1 & 2 AO)
Seit Verabschiedung der KassenSichV 2016 hat Team LINA zahlreiche kleine und große Unternehmen bei der Implementierung von TSE, Bonpflicht oder DSFinV-K unterstützt. Selbst 2023 gibt es noch Firmen, die jetzt bemerken, dass die KassenSichV auch für sie gilt. Wie kommt das? Stellt plötzlich eine Teammitglied erschrocken fest: „Huch, da steht ja eine Kasse!“? Nein, natürlich nicht.
Der Grund ist die Frage: Was ist eigentlich eine Kasse? Heute lässt sich das nicht mehr mit einem kurzen Blick beantworten. Seit Kassen zu Computern geworden sind, sind auch Computer zu Kassen geworden. Sogar Laptops können unter die KassenSichV-Regelung fallen. Das ist ziemlich sicher der Fall, wenn diese vier Fragen mit „Ja“ beantwortet werden können:
- Handelt es sich um ein elektronisches System?
- Erfasst das System Geschäftsvorfälle?
- Erstellt das System einen vorsteuerabzugfähigen Beleg?
- Können die Geschäftsvorfälle bar beglichen werden?
Falls du gerade eben festgestellt hast, dass du Kassen in Betrieb hast, melde dich am besten gleich bei uns. Besser spät als nie!