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Neuerungen 2025

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E-Rechnung und Kassenmeldepflicht – easy gelöst mit LINA

Auch bei wichtigen gesetzlichen Änderungen und Neuerungen kannst du als Gastronom:in immer auf LINA zählen – und 2025 kommen gleich zwei davon:

  • Die E-Rechnungspflicht für inländische B2B-Umsätze und
  • die Meldepflicht für Kassensysteme.

E-Rechnung

Was ist die E-Rechnung?

Die E-Rechnung stellt Rechnungsinhalte in einem strukturierten, maschinenlesbaren XML-Datensatz dar anstelle auf Papier oder in einer Bilddatei wie z. B. als PDF. Das gewährleistet, dass Informationen elektronisch übermittelt und empfangen, sowie medienbruchfrei und automatisiert weiterverarbeitet werden können. Dies spart nicht nur Zeit und Kosten, sondern minimiert auch Fehlerquellen, die bei der manuellen Erfassung von Rechnungsdaten auftreten können.

Was gilt für wen?

Die E-Rechnung wird zum 1. Januar 2025 für steuerbare und steuerpflichtige inländische B2B-Umsätze verpflichtend eingeführt.

Das heißt: Für private Firmen (also nicht öffentliche Auftraggeber) gilt die Verpflichtung, E-Rechnungen anzunehmen (z.B. ZUGFeRD oder xRechnung). Es gibt keine Verpflichtung, diese auch auszustellen (außer für öffentliche Auftraggeber).

LINAs Lösung

LINA-Kunden kommen dieser Verpflichtung über das Belegarchiv nach. Dieses wir ab Januar auch ZUGFeRD – Rechnungen verarbeiten können, so dass diese nahtlos in die Buchhaltung übergeben werden. xRechnung wird ebenso möglich sein, auch wenn davon ausgehen ist, dass diese in Deutschland eher wenig genutzt wird. Ab Mitte 2025 werden die von LINA erzeugten Rechnungen ebenfalls als ZUGFeRD – Rechnungen erstellt. Ebenso wird es möglich sein, die vom Kassensystem erzeugten Rechnungen als ZUGFeRD – Rechnung zu erstellen. Rechnungen unserer eigenen eBon – Lösung werden dann ebenfalls automatisch als ZUGFeRD – Rechnungen ausgegeben.

LINA – Kunden sind also auch perfekt auf die Ausgabepflicht ab dem 01.01.2026 (ggf. sogar noch später, abhängig von der Unternehmensgröße und Form) vorbereitet, da LINA dies schon Mitte 2025 können wird.

Mehr Informationen findest du auch unter https://www.e-rechnung-bund.de/.

Meldesystem für elektronische Kassen

Was eigentlich schon seit Januar 2020 mit der neue Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) gilt (siehe auch Paragraph 146a Abs. 4 AO), aber bisher nie in die Tat umgesetzt werden konnte, wird jetzt Wirklichkeit: Unternehmen können ab 1. Januar 2025 ihre Kassen über das Programm „Mein ELSTER“ und die ERiC-Schnittstelle melden. Die Übergangsfrist läuft bis zum 31. Juli 2025.

Alle FAQs zum Thema Kassengesetz hier.

Warum ein Meldesystem?

Die Kassenmeldepflicht verpflichtet Unternehmen, insbesondere im Einzelhandel und in der Gastronomie, ihre elektronischen Kassensysteme mit zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtungen (TSE) an die zuständigen Finanzbehörden anzubinden. Ziel ist es, alle Transaktionen in Echtzeit oder zumindest in regelmäßigen Abständen zu melden. Durch die automatisierte Übermittlung von Kassendaten soll die Manipulation von Kassenaufzeichnungen und somit die Umgehung steuerlicher Pflichten erheblich erschwert werden.

LINAs Lösung

Ab Januar wird in LINA POS die Mitteilung des Kassensystems und der TSE (laut §146 AO) über zwei Wege möglich sein.

  • Entweder über das LINA POS Cloud-Interface und einen externen Dienstleister. Hierbei muss der Steuerpflichtige alle Daten erfassen, die zusätzlich nötig sind, weil diese noch nicht in LINA POS vorhanden sind.
  • Oder über einen ebenfalls über LINA POS Cloud bereitgestellten Export, welche der Steuerberater nutzen kann, um die Meldung abzusetzen.

Beide Wege werden ab Januar zur Verfügung stehen, so dass für euch ausreichend Zeit bleibt (bis Ende Juni), die Meldung durchzuführen. LINA darf die Meldung nicht selbst durchführen, da die Daten durch die Steuerpflichtigen bestätigt werden müssen.

Hoffentlich haben wir dir mit unseren Tipps etwas weiterhelfen können.

Solltest du noch Fragen haben, sind wir jederzeit für dich da.