Welche Daten werden geprüft?
Auch wenn die KassenSichV viel diskutiert wird, sie hat einen ganz entscheidenden positiven Effekt: Kassennachschauen und Betriebsprüfungen werden stark vereinfacht!
Bonpflicht / Kassenbon
Dank der Bonpflicht ist bereits der Kassenbon sehr aussagekräftig und kann die Kassennachschau direkt nach dem Testkauf schon wieder beenden. Auf dem Bon sollten einige Schlüsselangaben zu finden sein u.a.:
- Betrieb mit Adresse und Steuernummer
- Belegnummer Bediener, Datum und Tischnummer (Gastro)
- Bezeichnung der erworbenen Artikel
- Rechnungsbetrag mit ausgewiesener Mehrwertsteuer
- TSE-Angaben wie Start, Stop und Signatur
- …
Der Bon genügt als Information für die einfache Kassennachschau insbesondere, wenn ein PrüfQR-Code vorhanden ist.
TSE-Daten / TAR-Files
Sollen die TSE-Daten – meist in einer Betriebsprüfung – detailliert unter die Lupe genommen werden, geschieht das mithilfe eines Exports der TAR-Files. Dieses Datenarchiv enthält gebündelt alle von der TSE verzeichneten und signierten Daten. Dazu gehören unter anderem Informationen, die sich bereits auf dem Bon befanden. In unserer Infografik haben wir einige Angaben markiert, die Sie vom Bon wiedererkennen sollten.
DSFinV-K / Kassendaten
Der dritte Schritt in einer Betriebsprüfung betrifft in der Regel die Kassendaten. Da auf dem Bon nur Auszüge zu finden waren, bringt der Blick in alle Kassendaten wichtige weitere Erkenntnisse. Vor der KassenSichV musste der Prüfer dafür Zugang zur Kasse erhalten und meist sogar den Betrieb unterbrechen. Heute geht das ganz einfach mit einem DSFinV-K Export.
Auch hier haben wir in der Infografik beispielhaft markiert, welche Daten Sie auf dem Bon und auch in den TAR-Files wiedererkennen sollten.